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   BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 16/86   

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https://dejure.org/1987,15442
BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 16/86 (https://dejure.org/1987,15442)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1987 - 9a RVs 16/86 (https://dejure.org/1987,15442)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 9a RVs 16/86 (https://dejure.org/1987,15442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzt - Gutachten - Funktionseinschränkung - Rechtserhebliche Auswirkung

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.11.1959 - 11 RV 660/58
    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 16/86
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 11, 57, 59; vgl auch 5 5 des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 BGBl I 3317).
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 40/85

    Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Schwerbehinderte

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 16/86
    machung vom 26. August 1986 - BGBl I 1421 -) als auch für die Voraussetzung eines Rechts zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr bedeutsam sein (% 3 Abs U, 55 57 und 58 Schwa 1979, 5 u Abs U, 55 59 und 60 Schwa 1986; dazu BSGE 59, 242 : SozR 3870 S 3 Nr. 20).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 SB 7/07 R

    Ersatz der Umsatzsteuer für Befundbericht

    Ein Arzt, der einen Befundschein ohne nähere gutachtliche Äußerung iS der Nr. 3 der Anlage zu § 5 ZuSEG ausstellte, war jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht als Sachverständiger, sondern als sachverständiger Zeuge tätig (vgl BSG SozR 1300 § 21 Nr. 2 S 4; BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1; BSG SozR 1295 § 8 Nr. 1 S 2 f; BSGE 80, 171, 172 = SozR 3-1925 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-1925 § 5 Nr. 1 S 3 ff) und unterfiel deshalb nicht der Regelung des § 8 Abs. 1 ZuSEG (vgl hierzu auch LSG Niedersachsen-Bremen, E-LSG B 246).
  • LSG Bayern, 06.03.2024 - L 2 U 222/22

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Im Übrigen würden bei einer Auslegung verbleibende Unklarheiten zulasten der Beklagten gehen (vgl. BSG, Urteil vom 08.10.1987, 9a RVs 16/86) und daher ebenfalls zum Ergebnis führen, dass der streitgegenständliche Bescheid nicht dahingehend ausgelegt werden könnte, dass damit auch eine Aufhebung oder Rücknahme des bestandskräftigen Bescheides vom 30.09.2013 erfolgt wäre.
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90

    Anspruch auf Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Vornahme eines

    Eine behördliche Verlautbarung wie das Auftragsschreiben zum Befundschein ist so zu verstehen, wie dies verständige Empfänger unter Würdigung aller ihnen bekannten Umstände aufzufassen pflegen (BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1).

    Auch wenn Unklarheiten einer Anforderung zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl hierzu BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1), kann der Kläger mit seinem Anspruch nicht durchdringen.

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 10/98 R

    Ersatz der Aufwendungen für Sachverständige bei der Anforderung von

    So liegt es auch im Falle des Klägers, denn dieser ist hier als sachverständiger Zeuge tätig geworden und hat daher grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung nur nach Nr. 3 der Anlage zu § 5 Abs. 1 ZuSEG (st Rspr des BSG, vgl zB SozR 1925 § 5 Nr. 1, § 8 Nr. 1 sowie BSGE 80, 171, 175 = SozR 3-1925 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96

    Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft

    Wird aufgrund eines solchen Auftrages ein Befundbericht erstellt, so wird der Arzt als sachverständiger Zeuge tätig und hat Anspruch auf Entschädigung nach Anlage 3 zu § 5 Abs. 1 ZuSEG (vgl BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1 und § 8 Nr. 1 sowie Senatsurteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 in Medizin im Sozialrecht - MeSo B 20b/58).
  • LSG Bayern, 11.11.1998 - L 12 SB 80/97

    Entschädigung eines Befundberichts

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 8. Oktober 1987, Az.: 9a RVs 16/86) könne ein Arzt keine Entschädigung verlangen, wenn die schriftliche Auskunft hinter den Anforderungen zurückbleibe, die die Versorgungsverwaltung klar und unmißverständlich formuliert habe.

    Soweit sich der Beklagte darauf beruft, daß sich die Kläger nicht an das Anforderungsschreiben vom 10. April 1995 gehalten haben und insoweit auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verweist (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1987, Az.: 9a RVs 16/86, SozR 1925 § 5 Nr. 1 S.4), so ist letztere nach Auffassung des Senats auf eine Entschädigung nach Nr. 3 der Anlage zu § 5 ZSEG nicht anwendbar.

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 11/89

    Arbeitsbescheinigung - Falsches Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung

    Dazu gehört auch, daß die Formulare im Aufbau und in der Fragestellung möglichst klar und einfach gestaltet sein müssen, damit typische Fehler beim Ausfüllen vermieden werden (vgl dazu auch BSGE 51, 89, 92 f; BSG SozR 1925 § 5 Nr 1).
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 3/86

    Arzt - Sachverständiger - Befundbericht - Aufwendung - Hilfskraft

    Was der Kläger demnach tatsächlich leistete, ist entgegen seiner Rechtsansicht jeweils als bloßer Bericht eines sachverständigen Zeugen (5 5 Satz 1 Halbs 1 ZSEG, % H1" Zivilprozeßordnung -ZPO-) rechtlich zu werten (Klaus Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 2. Aufl 1978, S 350), nicht dagegen als gutachtliche Beurteilung eines Sachverständigen iS der zusätzlichen Leistung gemäß Nr A der Anlage zu 5 5 ZSEG (vgl Urteil des Senats vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 16/86).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 5/88
    Es ist dabei von dem Rechtsgrundsatz ausgegangen, daß behördliche Verlautbarungen wie die Auftragschreiben des Beklagten grundsätzlich immer so zu verstehen sind, wie dies verständige Empfänger unter Würdigung aller ihnen bekannten Umstände aufzufassen pflegen - hier Ärzte, die sich in Schwerbehindertensachen über ihre Patienten äußern sollen - (BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1 mwN).
  • LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 4 RA 137/99

    Geltendmachung höherer Entschädigungleistungen

    Nur insoweit durfte sich die Ast. vom Gericht beauftragt sehen (vgl. BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1 m.w.N. = Breith. 1988, 696; BSG Meso B 20b/56; SächsLSG [Kostensenat], Beschluss vom 18.01.2001, L 4 RA 14/00 [zur Veröffentlichung vorgesehen]).
  • LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 SB 37/99

    Antrag auf richterliche Festsetzung einer Entschädigung für die Erstattung eines

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